bisher wurde bei positivem Coronatest eine behördliche Absonderung mitgeteilt, kein Krankenstand.
Mit Ende der Quarantäne ab 1.8.2022 gibt es auch keinen Absonderungsbescheid mehr, daher muß
man sich krankmelden, wenn man arbeitsunfähig ist.
Symptomfreie Personen sollen sich mit ihrem Dienstgeber absprechen, ob ein Arbeiten möglich ist.
Krankenstände aus anderen Gründen wenn möglich in der Ordination abklären lassen.
Wie immer einfach- bei Unklarheiten bitte anrufen, wir werden auch das meistern.
Seien sie wie immer vorsichtig, bleiben sie gesund!
Ihr Hausarzt, R.Wieringer